PH-Nr. 2.21.4

Richtlinie für die Nutzung des Multimediaportals der Pädagogischen Hochschule Zürich

(vom 29. August 2012)

 

Gestützt auf § 16a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich und § 18a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich

verfügt der Verwaltungsdirektor:

§ 1       Zweck und Geltungsbereich

1   Diese Richtlinie regelt die Nutzung des Multimediaportals der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH), das die Abspeicherung, Verwaltung, Verbreitung und Abrufung von digitalen Medien wie Bilder, Audio- und Videodateien zweckmässig ermöglicht.

2   Die Richtlinie führt die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich und die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich in Bezug auf das Multimediaportal näher aus.

§ 2       Nutzungsberechtigung

1   Das Multimediaportal kann von Personen (Nutzende) genutzt werden, die

a)    über ein Benutzungsaccount an der PHZH verfügen;  

b)    sich registrieren, wobei die Informationen, die übermittelt werden, um sich zu registrieren, vollständig, korrekt und aktuell sein müssen;

c)    und von der anwendbaren Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln sowie der vorliegenden Richtlinie Kenntnis genommen haben.

2   Die vorliegende Richtlinie kann einzelne Nutzungen bestimmten Kategorien von Nutzenden vorbehalten.

§ 3       Nutzungsumfang

Das Multimediaportal ist für die Verwendung zu Unterrichts-, Forschungs- und Informationszwecken im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder der Aus- oder Weiterbildung an der PHZH bestimmt.

§ 4       Upload im Allgemeinen

1   Mitarbeitende, Studierende der Ausbildung sowie Teilnehmende von laufenden Weiterbildungsveranstaltungen dürfen Medien auf das Multimediaportal hochladen, sofern sie nicht gegen Nutzungsvorschriften, weitere Bestimmungen der geltenden Rechtsordnung und Rechte Dritter verstossen.

2   Sie wahren die Rechte von abgebildeten oder anderweitig in ihren Rechten betroffenen Personen und verfügen über die erforderlichen Einwilligungen, die auch die entsprechende Nutzung mitumfassen.

3   Bei der Vergabe von Lese- und Downloadrechten sowie von Nutzungsrechten zur Weiterverwendung ihrer Materialien an andere Nutzende berücksichtigen sie die im Multimediaportal definierten Benutzergruppen und Creative Commons Lizenzen.

§ 5       Upload von für die PHZH geschaffenen Medien

Immaterialgüterrechtlich geschützte Materialien, die Mitarbeitende und immatrikulierte Studierende im Rahmen ihrer Tätigkeit, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH schaffen und deren ausschliesslichen Verwendungsrechte bei der PHZH liegen, dürfen diese vorbehältlich anderslautender Absprachen mit der zuständigen Abteilungs-, Instituts- oder Zentrumsleitung nur für die Verwendung an der PHZH freigeben.

§ 6       Upload fremder Werke

1   Nutzende dürfen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter nur im von der Urheberin oder vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum erlaubten Zweck auf das Multimediaportal laden.

2   Sie beachten bei der Verwendung veröffentlichter Werke für den – ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers zulässigen - Eigengebrauch gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte folgende Punkte:

a)    den tatsächlichen Zugang zu den Werkexemplaren müssen sie rechtmässig erlangt haben;

b)    der Privatgebrauch betrifft lediglich die Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte und Freunde;

c)    als schulischer Eigengebrauch gilt nur die Werkverwendung der Lehrperson und der Schülerinnen und Schüler oder Studierenden zu Unterrichtszwecken in der Klasse bzw. im Rahmen einer Lehrveranstaltung;

d)    die betriebsinterne Vervielfältigung und Verbreitung darf nur zur PH-internen Information oder Dokumentation von Mitarbeitenden oder immatrikulierten Studierenden der PHZH erfolgen;

e)    das vollständige oder nahezu vollständige Kopieren ganzer Werkexemplare, ist, soweit diese auch im Handel bezogen werden können, mit Ausnahme von lit. f) im Rahmen des schulischen oder betriebsinternen Eigengebrauchs nicht zulässig;

f)     die Nutzung von Radio- und TV-Sendungen in ihrer ganzen Länge durch Schulen mittels betriebsinternem Netzwerk ist gemäss Gemeinsamen Tarif 9 III erlaubt;

g)    auf Computerprogramme sind die Vorschriften zum Eigengebrauch nicht anwendbar.

§ 7       Download

1   Nutzende dürfen urheberrechtlich geschützte Werke, die ihnen auf dem Multimediaportal von anderen Nutzenden zugänglich gemacht werden, nur im von der Urheberin oder vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum erlaubten Zweck verwenden. § 6 Abs. 2 ist anwendbar.

2   Im Übrigen gilt die Weisung zum Umgang mit geistigem Eigentum an der Pädagogischen Hochschule Zürich.

§ 8       Ende der Nutzungsberechtigung

Die Nutzungsberechtigung erlischt mit der Aufhebung des Benutzeraccounts an der PHZH. Die Informatikdienste löschen sämtliche Dateien auf dem Multimediaportal, für welche die oder der betreffende Nutzende keine Nutzungsrechte an weitere Personen oder Gruppen erteilt hat.

§ 9       Haftungsausschluss

1   Das Multimediaportal, darauf geladene Informationen und Materialien werden auf der Basis "as-is" und "as-available" angeboten. Die PHZH trägt keine Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte und gewährleistet weder Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit noch Qualität.

2   Die Nutzung des Multimediaportals erfolgt auf eigenes Risiko. Die PHZH übernimmt keine Gewähr, dass die Funktionen den Anforderungen der oder des Nutzenden genügen und haftet nicht für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die aufgrund der Benutzung des Portals, eines Nutzungsausfalls oder Datenverlusts entstehen.

§ 10     Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt auf den 1. September 2012 in Kraft und wird im Intranet und Internet publiziert.